I
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Allgemeines
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1.)
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Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des
Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit
der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen
als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen.
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2.)
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Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
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3.)
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Telegrafische, fernschriftliche und
telefonische Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir
sie schriftlich bestätigt haben, bzw. die Ware zur Auslieferung
bringen. Mündliche Erklärungen von Vertretern und
Verkaufsangestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung.
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4.)
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Die Verkaufsangestellten des Verkäufers
sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
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5.)
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Unsere Angebote sind stets freibleibend.
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II
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Preise und Zahlungsbedingungen
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1.)
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Die von uns genannten Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ab Fabrik oder
Auslieferungslager. Verpackung wird gesondert berechnet.
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2.)
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Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren
wir 2 % Skonto.
Falls die Ware nicht innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum beim
Käufer angelangt sein sollte (Ausnahme bei vereinbarter
Abholung), verlängert sich diese Frist um 3 weitere Tage.
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3.)
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Ein Zurückbehaltungs- oder
Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder
rechtskräftig festgestellt wurde.
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4.)
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Bei Zahlungsverzug des Kunden behalten wir
uns vor, Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Sätzen für
kurzfristige Kredite mindestens aber in Höhe von 2% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen.
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5.)
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Bei Zahlungseinstellung des Kunden sowie bei
Eröffnung eines Vergleichs oder Konkursverfahrens, werden alle
unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa
hereingenommener Wechsel sofort fällig. Ausstehende Lieferungen
werden in diesem Fall nur noch gegen Vorkasse oder
Sicherheitsleistung ausgeführt. Weiter können wir nach
Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen.
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III
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Eigentumsvorbehalt
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1.)
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Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung
unserer sämtlichen Forderungen, die uns aus der laufenden Geschäftsbeziehung
gegenüber dem Kunden zustehen, unser Eigentum.
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2.)
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Der Kunde tritt seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns ab. Er
ist berechtigt, diese Forderungen für uns einzuziehen. Diese
Berechtigung kann bei Eintritt der unter II 5.. genannten Fälle
widerrufen werden.
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3.)
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Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer
Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte unverzüglich
zu benachrichtigen.
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4.)
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Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt
bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt,
sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe
von Sicherheiten in entsprechendem Umfang verpflichtet.
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IV
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Versand und Lieferfristen
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1.)
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Lieferfristen beginnen erst, wenn der
Besteller von ihm zu beschaffende Unterlagen beigebracht hat.
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2.)
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Sämtliche Sendungen gelangen auf Gefahr und
grundsätzlich auch auf Rechnung des Bestellers zum Versand. Die
Gefahr geht auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, spätestens
mit der Absendung der Ware auf den Besteller über.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern der Kunde nicht bis
zu einem Zeitpunkt von zwei Wochen vor dem von uns angekündigten
Teillieferungstermin widersprochen hat.
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3.)
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Alle Sendungen werden von uns per Post /
Bahn, Paketdienst oder einem Spediteur unserer Wahl versandt.
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4.)
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Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch
den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportbeschädigung
zu überprüfen. Äußerlich sichtbare Schäden sind sofort nach
Empfangnahme dem Frachtführer bzw. bei Empfangnahme in unserem
Betrieb oder Lager gegenüber unserem Personal geltend zu machen.
Lieferfristen beginnen erst, wenn der Besteller von ihm zu
beschaffene Unterlagen beigebracht hat.
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5.)
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Ereignisse höherer Gewalt oder von uns
nicht zu vertretende Störungen des eigenen Betriebs, der Betriebe
unserer Lieferanten oder von Beförderungseinrichtungen
berechtigen uns, Lieferfristen angemessen zu verlängern, oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
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V
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Gewährleistung und Haftung
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1.)
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Rügen wegen unvollständiger oder
unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich,
spätestens jedoch 5 Tage nach Empfang der Ware, bei uns
schriftlich eingehen.
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2.)
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Für geringe technische nicht vermeidbare
Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht und sonstiger
Beschaffenheit der Ware haften wir nicht. Von uns als mangelhaft
anerkannte Ware nehmen wir zurück und liefern einwandfreie Ware
oder ersetzen den dem Mangel entsprechenden Minderwert.
Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen,
so hat der Käufer das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder
nach seiner Wahl auf Rückgängigmachung des Vertrages.
Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung.
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3.)
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Weitergehende Ansprüche des Käufers aus
Vertrag oder Delikt sind ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz zur Last fällt. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wurden, wenn gerade die
zugesicherte Eigenschaft den Schadenseintritt verhindern sollte
sowie für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.
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4.)
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Wenn wir nicht zur Rücknahme verpflichtet
sind, nehmen wir gelieferte Ware nur zurück, wenn dies vorher
vereinbart wurde; die Ware und die Originalverpackung sich in
einwandfreiem Zustand befindet und die Rücklieferung frachtfrei
an uns erfolgt. Unfreie Rücksendungen werden von uns nicht
angenommen. Wir behalten uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr
in Höhe von bis zu 10% des Nettowertes vor.
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VI
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Entwürfe, Druckunterlagen, Korrekturen
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1.)
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Wir sind bereit, für den Käufer einen
Entwurf anzufertigen, der unser körperliches und geistiges
Eigentum bleibt. Das von uns gelieferte Erzeugnis darf nicht
vervielfältigt werden oder Dritten zur gewerblichen Nachahmung
oder Vervielfältigung ausgehändigt werden. Klischees und Filme
bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung
gestellt und bezahlt werden. Die Vervielfältigung uns zur Verfügung
gestellter Unterlagen geschieht auf Verantwortung des Bestellers.
Wir lehnen jede Haftung für evtl. Verletzung fremder
Urheberrechte ab.
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2.)
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Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf
Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreiferklärt zurückzugeben.
Wir haften nicht für von uns nicht verschuldete Druckfehler und
solche Druckfehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als
druckfertig bezeichneten Abzug übersehen hat. Durch Fernsprecher
aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung.
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3.)
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Druckfehler werden kostenfrei berichtigt;
dagegen werden unverschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage
erforderliche Änderungen berechnet. Bei Änderung nach
Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschließlich der Kosten des
Maschinenstillstandes, zu Lasten des Auftraggebers.
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VII
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Erfüllungsort und Gerichtsstand
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Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus
dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten -
einschließlich Wechsel - und Scheckklagen ist Düsseldorf.
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VIII
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Sonstiges
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1.)
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Muster können nur gegen Festrechnung
geliefert werden. Ein Rückgaberecht besteht nicht.
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2.)
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Maße und Mengen der bestellten Waren werden
so genau wie möglich berücksichtigt. Abweichungen bei Waren mit
Werbeanbringung von 10% nach oben oder unten sind zulässig und zu
tolerieren.
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3.)
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Die Angebote richten sich nur an gewerbliche
Verwender. Preisveränderungen sind vorbehalten. Bestellungen in
Euro werden mit fünf Nachkommastellen Genauigkeit berechnet.
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